Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

 

1.1 Anderweitige allg. Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

1.2 Die vorliegenden Preise sind freibleibend. Bei Änderungen der Kostenlage, insbesondere bei Schwankungen der Materialpreise, behalten wir uns vor, den bei Auslieferung geltenden Preis in Rechnung zu stellen.

1.3 Von unseren Reisenden und Handelsvertretern entgegengenommene Aufträge sind erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung gültig, sofern sie von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie von unseren vorliegenden Preisen abweichen.

 

2. Lieferung

 

2.1 Die Lieferung erfolgt per Versand an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort. Der Käufer trägt die Kosten für die Versendung. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart wurde, bestimmen wir die Art des Versands einschließlich Verpackung, Versandweg und des beauftragten Transportunternehmens. Der Erfüllungsort für die Lieferung sowie für eine etwaige Nacherfüllung bleibt unser Lager.

2.2 Der Versand der Waren erfolgt auf Risiko des Bestellers. Die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Waren geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume verlassen hat.

2.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Zuge von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie im Falle des Eintritts unvorhergesehener Hindernisse, auch wenn diese bei unserem Unterlieferanten auftreten, wie z. B. Betriebsstörung, Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung, Ausfall von Produktionsanlagen. Für derartige Fälle behalten wir uns auch den Rücktritt vom Vertrag vor.

2.4 Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers oder Inverzugsetzungen uns gegenüber sind bei Überschreitung der Lieferzeit oder bei Ausübung unseres Rücktrittsrechts wegen Eintritts unvorhergesehener Hindernisse ausgeschlossen.

2.5 Wir sind von unseren Vertragsverpflichtungen entbunden, falls begründete Zweifel über die Bonität des Vertragspartners vorhanden sind, ebenso, wenn ältere überfällige Rechnungen noch nicht beglichen wurden.

2.6 Die Außenverpackung wird zu Selbstkosten verrechnet und außer bei EURO-Paletten nicht zurückgenommen.

 

3. Beanstandungen

 

3.1 Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen uns innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach ihrer Entdeckung ebenfalls schriftlich zu rügen. Rücksendungen sind ohne vorherige Abstimmung mit uns nicht zulässig.

3.2 Im Falle berechtigter Mängelrügen leisten wir kostenlosen Ersatz. Soweit diese Ersatzlieferung die Beanstandung beseitigt, sind Wandlungs- und Minderungsansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

 

4. Eigentumsvorbehalt

 

4.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn dessen sämtliche Verbindlichkeiten aus allen Lieferungen getilgt sind, unabhängig davon, ob vom Besteller bestimmte Waren oder Lieferungen bezahlt worden sind.

4.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung gelieferter Ware durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in unsere Vorbehaltsware ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns die zur Geltendmachung unserer Eigentumsrechte erforderlichen Unterlagen (Pfändungsprotokoll, eidesstattliche Versicherung über Identität der Waren) zu übersenden. Die uns durch eine Intervention entstehenden Kosten jeglicher Art gehen zu Lasten des Bestellers.

4.3 Der Besteller ist berechtigt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits mit Abschluss des Vertrages sicherungshalber alle Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware mit sämtlichen Nebenrechten ab. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf selbst einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns die Höhe der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf und deren Schuldner zu benennen sowie alle dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, die Abtretung der Weiterverkaufsforderungen des Bestellers direkt seinen Abnehmern anzuzeigen.

4.4 Das vorbehaltene Eigentum geht ohne weiteres auf den Besteller über, sobald unsere Forderungen in vollem Umfang beglichen sind. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen den Gesamtbetrag unserer Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind wir auf dessen Verlangen zur Freigabe gegen Zahlung verpflichtet.

 

5. Zahlungen

 

5.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Energie- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

5.2 Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung zu tragen. Für den Fall, dass wir nicht die im Einzelfall entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, erheben wir eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) in Höhe von 7,90 Euro innerhalb Deutschlands. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Käufer zu tragen.

5.3 Die Regulierungen unserer Rechnungen müssen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug erfolgen.

5.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, maßgebend ist der Eingang bei uns, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass es einer vorherigen Mahnung und einer Inverzugsetzung bedarf. Nach brieflicher Mahnung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der uns durch Kreditinanspruchnahme bei Banken entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

5.5 Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung und Begleichung aller Nebenkosten als Zahlung, wobei wir uns die Entgegennahme von Wechseln vorbehalten.

5.6 Eingehende Zahlungen werden von uns auf die älteste fällige Forderung verrechnet.

 

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

6.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für Geschäfte ist D-91731 Langfurth.

6.2 Als Gerichtsstand, auch für Lieferungen ins jeweilige Ausland gilt der entsprechende Erfüllungsort nach 6.1 als vereinbart.

6.3 Registrierung: peel-plate GmbH UST -IdNr.-DE 131942343 – Registergericht Ansbach HRB Nr. 1400

 

7. Änderungen, Nebenabreden, Teilwirksamkeit

 

7.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

7.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

Stand: 17.03.2025